Häufig bei Kontaktsportarten wie z.B. Fußball, Boxen Eishockey oder Falrrradfahren/Mountainbike
Ohne wesentliche Hilfsmittel muß man am Spielfeldrand entscheiden:
ob der Sportler ohne Unterbrechung weiter seinen Sport ausüben kann
ob der Sport nach einer kurzen Pause weitergeführt werden kann
ob ein Abbruch notwendig ist und wann wieder volle Einsatzfähigkeit besteht
auf welche Symptome geachtet werden muß
ob eine Krankenhauseinweisung notwendig oder sofort erforderlich ist
(Diese Fragestellungen gelten unverändert auch für alle anderen Sportverletzungen)
Wichtige klinische Befunde:
Bewußtseinslage (wach, schläfrig, bewußtlos ? Dauer der Bewußtlosigkeit)
Orientiert zu Ort, Zeit, Person, Unfallhergang, Spielstand
Neurologische Herdbefünde: Sensibilitäts-, Reflex-, Pupillenstörungen Lähmungen, Koordinationsstörungen
Liquor- oder Blutfluß aus Nase oder Ohr
Einteilung des SHT und Konsequenzen für den Sportler
Weiterführen des Sportes möglich bei:
Grad IVerwirrtheit ohne Bewußtseinsstörung, ohne Amnesie
Abbruch der Sportausübung bei:
Grad II Verwirrtheit mit Amnesie < 24 h ohne Bewußtlosigkeit (Sport- und Trainingspause für 1 Woche) Grad III Bewußtlosigkeit < 2 Minuten oder Amnesie> 24 h Krankenhauseinweisung Mindestens 1 Monat Sportverbot
Grad IV Bewußtlosigkeit> 2 Minuten Krankenhauseinweisung Mindestens 1 Monat Sportverbot
Achtung: Sportpausen oder Sportverbote gelten nur für die jeweilige Erstverletzung. Bei erneutem SHT gelten dann längere Pausen bis zur Beendigung der laufenden Sportsaison
- Sportverletzungen und Sportschäden
- Rehabilitation nach Sportverletzungen / Sportschäden
- Sportverletzungen (Obere Extremität)
- Sportverletzungen (Untere Extremität)
- Prophylaxe von Sportverletzungen
- Literatur zu diesem Thema
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